Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fotobox-rent.ch
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Fotobox-rent.ch, Sonnenbergstrasse 8, 5408 Ennetbaden (nachfolgend «Vermieter») und dem jeweiligen Kunden bzw. Mieter (nachfolgend «Mieter»).
Die AGB gelten insbesondere für die Vermietung von Fotoboxen, Druckern, Kameras, Blitzanlagen, Beleuchtung, Rückwänden, Requisiten, Dekorationselementen sowie weiterem Zubehör und damit verbundenen Dienstleistungen.
Mit der Annahme einer Offerte, Buchungsbestätigung oder einer anderweitigen verbindlichen Buchung bestätigt der Mieter, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Offerte bzw. Buchung annimmt und diese durch Fotobox-rent.ch bestätigt wird.
Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder über ein von Fotobox-rent.ch verwendetes Offertierungs- oder Buchungssystem erfolgen.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und dem Mieter zugänglich gemachten AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.
Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
3. Mietgegenstände und Mietdauer
Art und Umfang der Mietgegenstände, Mietdauer, Preis, Lieferumfang und zusätzliche Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte bzw. Buchungsbestätigung.
Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum von Fotobox-rent.ch.
Der Mieter erhält ausschliesslich das Recht, die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietdauer und für den vereinbarten Zweck zu benutzen.
4. Lieferung, Aufbau, Abbau und Rücknahme
Die Lieferung der Mietgegenstände zum vereinbarten Veranstaltungsort sowie der Aufbau und Abbau erfolgen grundsätzlich durch Fotobox-rent.ch.
Fotobox-rent.ch installiert die Fotobox und das vereinbarte Zubehör am vorgesehenen Standort und nimmt die Anlage vor Veranstaltungsbeginn in Betrieb.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass Fotobox-rent.ch zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Veranstaltungsort erhält und die für den Aufbau notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.
Dazu gehören insbesondere:
-
ein geeigneter und ausreichend grosser Aufstellort;
-
eine geeignete Stromversorgung;
-
ein trockener und sicherer Standort;
-
ausreichender Zugang für Lieferung und Abholung;
-
die Einhaltung allfälliger Vorgaben des Veranstaltungsortes.
Nach erfolgtem Aufbau dürfen Fotobox, Drucker, Blitzgeräte, Rückwände, Stative, Kabel oder weiteres Zubehör nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Fotobox-rent.ch verschoben, umgebaut, demontiert oder technisch verändert werden.
Der Abbau und die Rücknahme der Mietgegenstände erfolgen grundsätzlich ebenfalls durch Fotobox-rent.ch.
Abweichende Regelungen wie Selbstabholung, Selbstaufbau, Rückgabe durch den Mieter, Versand oder eine andere Form der Übergabe gelten nur, wenn diese vor Vertragsbeginn ausdrücklich mit Fotobox-rent.ch vereinbart wurden.
Für solche Sondervereinbarungen können ergänzende Bedingungen gelten.
5. Beginn und Ende der Verantwortung des Mieters
Mit Abschluss des Aufbaus und der Bereitstellung der Mietgegenstände am Veranstaltungsort übernimmt der Mieter für die vereinbarte Nutzungsdauer die Verantwortung für deren sorgfältige, sachgemässe und ordnungsgemässe Nutzung sowie für deren Schutz vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl und missbräuchlicher Verwendung.
Diese Verantwortung endet grundsätzlich mit der Rücknahme bzw. dem Beginn des Abbaus durch Fotobox-rent.ch.
6. Sorgfalts-, Schutz- und Überwachungspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln.
Der Mieter hat insbesondere sicherzustellen, dass:
-
die Fotobox und das Zubehör gemäss den Anweisungen von Fotobox-rent.ch verwendet werden;
-
keine Flüssigkeiten über oder unmittelbar neben technischen Geräten abgestellt werden;
-
die Geräte vor Feuer, Wasser, übermässiger Feuchtigkeit und Witterung geschützt werden;
-
keine Gegenstände an Fotobox, Blitzgeräten, Stativen oder Rückwänden aufgehängt werden;
-
keine technischen Einstellungen verändert werden;
-
keine Kabel, Anschlüsse oder Geräte eigenmächtig entfernt oder umgesteckt werden;
-
keine Software installiert oder verändert wird;
-
keine Geräte geöffnet, zerlegt oder repariert werden;
-
die Fotobox nicht ohne Zustimmung von Fotobox-rent.ch verschoben wird;
-
die Mietgegenstände angemessen vor Diebstahl, Vandalismus und mutwilliger Beschädigung geschützt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, technische Probleme oder Schäden unverzüglich Fotobox-rent.ch zu melden.
7. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen, die während seiner Verantwortungsdauer aufgrund unsachgemässer Bedienung, Fehlbedienung, Verletzung der vereinbarten Sorgfalts- oder Schutzpflichten, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Beschädigung entstehen.
Dies gilt insbesondere für Schäden an:
-
Fotoboxen;
-
Kameras;
-
Objektiven;
-
Computern und Displays;
-
Druckern;
-
Blitzgeräten;
-
Stativen;
-
Beleuchtung;
-
Rückwänden;
-
Kabeln und Netzteilen;
-
Requisiten;
-
Transportbehältern;
-
Dekorationselementen;
-
sowie sämtlichem weiteren mitgelieferten Zubehör.
Normale, durch bestimmungsgemässen Gebrauch entstehende Abnutzung gilt nicht als Schaden.
Bei einem vom Mieter zu verantwortenden Schaden können dem Mieter insbesondere die erforderlichen:
-
Reparaturkosten;
-
Ersatzteilkosten;
-
Wiederbeschaffungskosten;
-
Diagnosekosten;
-
Transportkosten;
-
Arbeitskosten;
-
Kosten für die Wiederherstellung von Hardware und Software
vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust kann Fotobox-rent.ch die erforderlichen Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Mietgegenstandes geltend machen.
8. Schäden durch Gäste, Besucher und andere Personen
Der Mieter übernimmt gegenüber Fotobox-rent.ch die Verantwortung für die ordnungsgemässe Nutzung der Mietgegenstände durch Personen, denen im Rahmen seiner Veranstaltung Zugang zu den Mietgegenständen ermöglicht wird.
Dies umfasst insbesondere:
-
Gäste;
-
Besucher;
-
Kunden;
-
Mitarbeitende;
-
Veranstaltungsteilnehmer;
-
Vereinsmitglieder;
-
Familienangehörige;
-
beauftragte Personen;
-
Hilfspersonen sowie
-
sonstige Personen innerhalb der Veranstaltung.
Der Mieter hat geeignete und zumutbare Massnahmen zu treffen, damit die Fotobox ordnungsgemäss benutzt und vor Beschädigungen geschützt wird.
Die Tatsache, dass die Person, welche einen Schaden verursacht hat, dem Mieter nicht namentlich bekannt ist, entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Schutz- und Überwachungspflichten.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, allfällige Ansprüche gegenüber der tatsächlich schadenverursachenden Person oder seiner eigenen Versicherung geltend zu machen.
9. Öffentliche Veranstaltungen, Messen und frei zugängliche Events
Bei öffentlichen Veranstaltungen, Messen, Festivals, Firmenveranstaltungen mit Publikumsverkehr oder anderen frei zugänglichen Anlässen verpflichtet sich der Mieter, für einen angemessenen Schutz und eine ordnungsgemässe Beaufsichtigung der Mietgegenstände zu sorgen.
Der Mieter hat insbesondere sicherzustellen, dass die Fotobox nicht unbeaufsichtigt einem offensichtlich erhöhten Risiko von Vandalismus, mutwilliger Beschädigung oder unsachgemässer Benutzung ausgesetzt wird.
Der Einsatz der Fotobox an einem öffentlichen Anlass entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Sorgfalts-, Schutz- und Überwachungspflichten.
Fotobox-rent.ch kann bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko zusätzliche Sicherheitsmassnahmen verlangen.
10. Weitergabe und Weitervermietung
Eine Weitervermietung, entgeltliche Überlassung oder gewerbliche Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von Fotobox-rent.ch.
Wird eine Weitergabe oder Weitervermietung genehmigt, bleibt der ursprüngliche Mieter gegenüber Fotobox-rent.ch vollumfänglich Vertragspartner und für die Einhaltung sämtlicher Vertragspflichten verantwortlich.
Der ursprüngliche Mieter hat sicherzustellen, dass auch der Dritte sämtliche Bestimmungen dieser AGB einhält und die Mietgegenstände ordnungsgemäss verwendet und schützt.
Eine Weitergabe oder Weitervermietung entbindet den ursprünglichen Mieter nicht von seiner Haftung gegenüber Fotobox-rent.ch.
11. Vorsätzliche oder grobfahrlässige Beschädigung und Nutzungsausfall
Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigung eines Mietgegenstandes behält sich Fotobox-rent.ch ausdrücklich vor, neben den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auch weitere nachweisbare Schäden geltend zu machen.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Nutzungsausfall;
-
zusätzliche Miet- oder Ersatzbeschaffungskosten;
-
Kosten für notwendige Ersatzgeräte;
-
Mehraufwand zur Sicherstellung bereits gebuchter Veranstaltungen;
-
entgangener Gewinn aus bereits bestehenden Folgeaufträgen;
-
entgangener Gewinn aus Aufträgen, mit deren Zustandekommen mit hinreichender Sicherheit gerechnet werden konnte.
V
oraussetzung ist, dass der entsprechende Schaden durch die Beschädigung verursacht wurde und nachgewiesen werden kann.
Dies gilt ausdrücklich auch bei:
-
öffentlichen Veranstaltungen;
-
Messen;
-
Festivals;
-
Firmenevents;
-
einer genehmigten Weitervermietung;
-
einer genehmigten Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte.
12. Verlust und Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände während seiner Verantwortungsdauer angemessen gegen Verlust und Diebstahl zu schützen.
Ein Verlust oder Diebstahl ist Fotobox-rent.ch unverzüglich zu melden.
Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung kann Fotobox-rent.ch verlangen, dass der Vorfall der Polizei gemeldet wird.
Soweit der Verlust oder Diebstahl aufgrund einer Verletzung der vertraglichen Sorgfalts- oder Schutzpflichten des Mieters verursacht oder begünstigt wurde, können die daraus entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
13. Technische Veränderungen und Reparaturen
Der Mieter darf keine Reparaturen, technischen Veränderungen oder Wartungsarbeiten an den Mietgegenständen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
Insbesondere dürfen ohne Zustimmung von Fotobox-rent.ch keine:
-
Softwareeinstellungen geändert;
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Programme installiert;
-
Geräte geöffnet;
-
Kabelverbindungen verändert;
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Kameraeinstellungen verändert;
-
Druckereinstellungen verändert;
-
Hardwarekomponenten ausgetauscht
werden.
Muss Fotobox-rent.ch aufgrund nicht autorisierter Veränderungen Hardware oder Software wiederherstellen, kann der hierfür erforderliche Aufwand dem Mieter verrechnet werden.
14. Technische Störungen
Fotobox-rent.ch übergibt bzw. installiert die Mietgegenstände grundsätzlich in einem funktionsfähigen Zustand.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung und Wartung können technische Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Mieter hat technische Probleme unverzüglich Fotobox-rent.ch zu melden und Fotobox-rent.ch die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu analysieren und soweit möglich zu beheben.
Kurzfristige technische Unterbrechungen, notwendige Neustarts von Hardware oder Software oder vergleichbare vorübergehende Störungen stellen nicht automatisch einen vollständigen Ausfall der Mietleistung dar.
Kann die Fotobox aus einem nicht vom Mieter verursachten technischen Grund während eines erheblichen Teils der vereinbarten Nutzungsdauer nicht verwendet werden, kann unter Berücksichtigung von Dauer und Umfang der Beeinträchtigung eine angemessene Reduktion des Mietpreises erfolgen.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
15. Standort und Umgebungsbedingungen
Der Mieter ist dafür verantwortlich, Fotobox-rent.ch einen geeigneten Standort für die Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen elektronische Geräte in einem trockenen und geschützten Bereich betrieben werden.
Eine Verwendung im Freien ist nur zulässig, wenn dies vorgängig mit Fotobox-rent.ch vereinbart wurde und ein ausreichender Schutz gegen Regen, Schnee, Feuchtigkeit, Wind, direkte Witterungseinflüsse und andere Gefahren gewährleistet ist.
Fotobox-rent.ch kann die Installation an einem ungeeigneten oder gefährlichen Standort verweigern bzw. einen anderen geeigneten Standort verlangen.
16. Haftung von Fotobox-rent.ch
Fotobox-rent.ch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Fotobox-rent.ch bleibt im gesetzlich zwingenden Umfang bestehen.
Fotobox-rent.ch haftet insbesondere nicht für Schäden, welche aufgrund einer unsachgemässen Verwendung der Mietgegenstände durch den Mieter oder andere Personen entstehen.
17. Preise
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Buchungsbestätigung oder Rechnung.
Massgebend ist der im jeweiligen Auftrag vereinbarte Preis.
Zusätzliche Leistungen, welche nach Vertragsabschluss vereinbart werden, können zusätzlich verrechnet werden.
Eine Versicherung der Mietgegenstände durch den Mieter ist nicht Bestandteil des Mietpreises, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
18. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern in der Offerte oder Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Fotobox-rent.ch kann insbesondere bei grösseren Aufträgen, mehrtägigen Veranstaltungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Neukunden eine Vorauszahlung verlangen.
19. Kaution
Fotobox-rent.ch ist berechtigt, vor Beginn der Mietdauer eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden, Verluste, fehlendes Material oder sonstige offene Forderungen.
Nach ordnungsgemässer und vollständiger Rücknahme der Mietgegenstände wird die Kaution zurückerstattet.
Die Höhe der Kaution stellt keine Begrenzung der Haftung des Mieters dar.
Übersteigt ein Schaden die hinterlegte Kaution, können die darüber hinausgehenden Kosten zusätzlich geltend gemacht werden.
20. Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Sofern in der individuellen Offerte oder Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gelten folgende Bedingungen:
Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin:
Eine Stornierung ist möglich. Für bereits entstandenen administrativen Aufwand kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– verrechnet werden.
Weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin:
Fotobox-rent.ch kann eine Stornierungsentschädigung von 20 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen.
Bereits individuell angefertigte, personalisierte, bestellte oder nicht mehr anderweitig verwendbare Leistungen können zusätzlich verrechnet werden.
Dazu können insbesondere individuell erstellte Layouts, bedruckte Materialien oder speziell für den Auftrag beschaffte Produkte gehören.
21. Verspätungen und Zugang zum Veranstaltungsort
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Fotobox-rent.ch zum vereinbarten Liefer- und Aufbauzeitpunkt Zugang zum Veranstaltungsort erhält.
Entstehen aufgrund fehlenden Zugangs, falscher Angaben, erheblicher Wartezeiten oder anderer vom Mieter verursachter Umstände zusätzliche Aufwendungen, können diese separat verrechnet werden.
Fotobox-rent.ch haftet nicht für Verzögerungen, welche aufgrund von Umständen entstehen, die ausserhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
22. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund aussergewöhnlicher und nicht von Fotobox-rent.ch zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informiert Fotobox-rent.ch den Mieter schnellstmöglich und bemüht sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung.
Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Unfälle, Stromausfälle oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse gehören.
Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden bereits bezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
23. Datenschutz und Bildmaterial
Fotobox-rent.ch verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Schweizer Datenschutzbestimmungen.
Der Mieter ist im Rahmen seiner Veranstaltung dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Teilnehmer eingehalten werden, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Die mit der Fotobox erstellten Bilder können je nach gebuchtem Funktionsumfang während der Veranstaltung über die Fotobox angezeigt, ausgedruckt, heruntergeladen oder elektronisch versendet werden.
Fotobox-rent.ch übernimmt keine Verantwortung für eine missbräuchliche Verwendung von Bildern durch Veranstaltungsteilnehmer oder andere Dritte, soweit Fotobox-rent.ch diese nicht selbst verursacht hat.
Eine Verwendung von Eventbildern durch Fotobox-rent.ch für Website, Social Media oder andere Werbezwecke erfolgt nur, soweit hierfür die erforderlichen Rechte vorhanden sind.
24. Persönlichkeitsrechte der Veranstaltungsteilnehmer
Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste bzw. Veranstaltungsteilnehmer in angemessener Weise darüber zu informieren, dass bei Verwendung der Fotobox Bilder bzw. Videos erstellt und je nach gebuchter Funktion gespeichert, ausgedruckt oder elektronisch versendet werden können.
Fotobox-rent.ch übernimmt keine Haftung für Ansprüche, welche aufgrund einer durch den Mieter oder seine Veranstaltungsteilnehmer vorgenommenen rechtswidrigen Veröffentlichung oder Weitergabe des Bildmaterials entstehen.
25. Referenznennung
Fotobox-rent.ch ist berechtigt, Geschäftskunden und Veranstalter nach Durchführung eines Auftrags als Referenz zu nennen, soweit keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.
Eine darüber hinausgehende Verwendung von geschützten Firmenlogos, Marken oder personenbezogenem Bildmaterial erfolgt im Rahmen der dafür bestehenden Rechte.
26. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an eigenen Texten, Grafiken, Designs, Softwarebestandteilen, Vorlagen, Fotografien, Marken und sonstigen Inhalten von Fotobox-rent.ch verbleiben bei Fotobox-rent.ch bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
Ohne entsprechende Zustimmung dürfen diese Inhalte nicht vervielfältigt, verändert, verkauft oder anderweitig kommerziell genutzt werden.
Vom Kunden zur Verfügung gestellte Logos, Bilder und sonstige Inhalte werden ausschliesslich im Rahmen des jeweiligen Auftrags verwendet.
Der Mieter bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt.
27. Mahnungen und Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Mieter nach Ablauf der Zahlungsfrist im Verzug.
Fotobox-rent.ch kann für notwendige Mahnungen eine angemessene Mahngebühr von bis zu CHF 25.– pro Mahnung erheben.
Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angesetzten Nachfrist kann Fotobox-rent.ch offene Forderungen auf dem gesetzlichen Weg geltend machen.
Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich geschuldete Kosten bleiben vorbehalten.
28. Vertragsverletzungen
Bei einer erheblichen Verletzung dieser AGB oder anderer vertraglicher Pflichten kann Fotobox-rent.ch die weitere Nutzung der Mietgegenstände untersagen bzw. die sofortige Rückgabe oder Abholung verlangen, soweit dies unter den konkreten Umständen angemessen ist.
Offene Forderungen sowie Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
29. Anwendbares Recht
Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Fotobox-rent.ch und dem Mieter unterstehen schweizerischem Recht.
Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie weitere anwendbare gesetzliche Vorschriften.
30. Gerichtsstand
Für Verträge mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Fotobox-rent.ch als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verträge mit Privatkunden bzw. Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
31. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
32. Änderungen der AGB
Fotobox-rent.ch behält sich vor, diese AGB jederzeit für zukünftige Buchungen anzupassen.
Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurde.